Der Patientenanwalt
Der sogenannte „Patientenanwalt“ ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich jedoch kein Rechtsanwalt!
Zu den Aufgaben des Patientenanwaltes zählt
- nicht nur die Behandlung von Beschwerden und Aufklärung von Missständen und
- die Erteilung von Auskünften über die Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung,
- sondern auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und Gesundheitsdiensten und vor allem auch
- die Hilfestellung zur außergerichtlichen Schadensregulierung.
Der größte Vorteil: Kosten und Abgaben entstehen bei Inanspruchnahme des Patientenanwaltes keine!
Kein Vorteil ohne Nachteil: Der Patientenanwalt ist kein Rechtsanwalt und kann daher niemanden vor Gericht vertreten.
Die Patientenanwaltschaften werden vom jeweiligen Bundesland eingerichtet, Adressen bzw. Telefonnummern finden Sie beispielsweise auf der Website unter http://www.50plus.at/gesund/patanwoe.htm.