Der Patientenanwalt

Der sogenannte „Patientenanwalt“ ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich jedoch kein Rechtsanwalt!

Zu den Aufgaben des Patientenanwaltes zählt

  • nicht nur die Behandlung von Beschwerden und Aufklärung von Missständen und
  • die Erteilung von Auskünften über die Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung,
  • sondern auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und Gesundheitsdiensten und vor allem auch
  • die Hilfestellung zur außergerichtlichen Schadensregulierung.

Der größte Vorteil: Kosten und Abgaben entstehen bei Inanspruchnahme des Patientenanwaltes keine!

Kein Vorteil ohne Nachteil: Der Patientenanwalt ist kein Rechtsanwalt und kann daher niemanden vor Gericht vertreten.

Die Patientenanwaltschaften werden vom jeweiligen Bundesland eingerichtet, Adressen bzw. Telefonnummern finden Sie beispielsweise auf der Website unter http://www.50plus.at/gesund/patanwoe.htm.