Vorteile der Prozessfinanzierung

Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsprozesse, aber auch die professionelle außergerichtliche Geltendmachung  von Forderungen) lassen sich nicht immer vermeiden, sind aber  immer mit -meist hohen - Kosten verbunden.

Wer diese Kosten letztendlich zu tragen hat, ist oft nicht verlässlich vorhersehbar. Rechtsstreitigkeiten sind daher stets mit einem Kostenrisiko verbunden. Oft ist dieses Kostenrisiko auch ein Grund, warum berechtigte Forderungen nicht weiter verfolgt und aufgegeben werden.

Wir nehmen Ihnen dieses Risiko ab und zahlen alle ab Prozessfinanzierungsvertrag entstehenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltshonorare, alle Zeugen- und Sachverständigengebühren und sonstigen Kosten.

Die Kosten der Rechtsstreitigkeiten werden daher für Sie kalkulierbar: Sie haben keine!

Nur bei Erfolg erhalten wir einen vorher genau vereinbarten Anteil vom Erfolg. Können Sie Ihren Anspruch nicht durchsetzen, erhalten wir nichts, zahlen aber alle Ihnen durch die Rechtsdurchsetzung entstandenen Kosten.

Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt davon ab, wie wir als Prozessfinanzierer die Chancen der Rechtsdurchsetzung einschätzen. und  schwankt in der Regel zwischen 20% und 45%. Wir werden Ihnen nach Prüfung Ihres Falles und Abschätzen der Erfolgsaussichten ein Anbot machen, das Sie annehmen können oder eben nicht.

Diese Prüfung  ist für Sie mit keinerlei Kosten oder sonstigen Verpflichtungen verbunden, ist aber auch keinesfalls eine Rechts- oder sonstige Beratung sondern dient ausschließlich unseren Interessen als Prozessfinanzierer! 

Als Prozessfinanzierer müssen wir uns auch das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten in jeder Lage des Verfahrens neu zu überprüfen und – für den Fall einer Änderung unserer Einschätzung - den Prozesskostenfinanzierungsvertrag zu kündigen. Selbstverständlich tragen wir aber alle bis zu dieser Kündigung entstandenen Kosten –auch wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt bzw. noch nicht fällig sind. Ebenso selbstverständlich steht es Ihnen dann frei, den Prozess auf eigenes Kosten weiterzuführen.