Wie komme ich zu einer Prozessfinanzierung?
Ganz einfach:
Sie schildern uns wahrheitsgemäß und vollständig,
- welchen Anspruch Sie (in welcher Höhe)
- aus welchem Grunde
- gegen wen haben
- und wie Ihr Anspruch bewiesen werden kann
- und –falls Sie schon konkrete Vorstellungen haben –welchen Rechtsanwalt Sie mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen,
- bzw. ob bereits ein Zivil- Strafverfahren anhängig ist.
Das können Sie formlos per Email, über das Kontaktformular, telefonisch, per Post oder Fax oder auch persönlich nach vorhergehender telefonischer Terminsvereinbarung machen. Damit gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein. Selbstverständlich werden wir Ihren Fall vertraulich behandeln. Wir garantieren, dass wir weder Ihren Namen, Ihren Fall oder irgendwelche Einzelheiten aus Ihrem Fall weitergeben oder für andere Zwecke als die Überprüfung verwenden werden.
Wir prüfen zunächst anhand Ihrer Angaben, ob wir uns vorstellen können, für die Durchsetzung Ihres Anspruches eine „Prozessfinanzierungszusage“ abzugeben und werden dann möglicherweise von Ihnen bzw. von Ihrem Rechtsanwalt noch mehr Informationen einholen, bevor wir Ihnen – falls uns das Prozessrisiko ausreichend akzeptabel erscheint – ein Angebot machen. In diesem Anbot werden wir Ihnen auch den Prozentsatz der von uns als dem Risiko angemessene Erfolgsbeteiligung vorschlagen.
Sie können dieses Angebot annehmen und den „Prozesskostenfinanzierungsvertrag “ unterschreiben, worauf wir dann entweder mit dem von Ihnen genannten Rechtsanwalt wegen der weiteren Vorgangsweise in Verbindung treten oder gemeinsam mit Ihnen die Auswahl eines geeigneten Top-Anwalts besprechen werden. Wir können Sie aber weder beraten noch eine Haftung für die Auswahl bzw. die Tätigkeit des Rechtsanwaltes übernehmen.
Sie können unser Anbot aber ebenso ablehnen – und das war es dann schon. Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen Ihnen keine.