Fehlerhafte Vermögens-(= Anlage)beratung
Meinl European Land, Meinl International Power, Immofinanz, Amis, AVW…… Beispiele, bei denen Vermögensberater ihren Kunden schon oft durch fehlerhafte Vermögensberatung gewaltige Verluste beschert haben.
Der Vermögensberater hat aber seiner Beratungsleistung „mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenshaftigkeit im Interesse seines Kunden zu erbringen“ und „ihn insbesonders über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage aufzuklären“.
In der Regel werden die Beschwerden der Kunden von den Vermögensberatern bzw der Bank ignoriert oder der nicht eingetretene Erfolg mit allem, nur nicht den eigenen fehlerhaften Versprechungen, begründet. Im besten Fall wird eine viel zu geringe Schadenskompensation als Kulanz, als „ganz besonderes Entgegenkommen“, aber auch nur gegen Verzicht des Kunden auf jeden weiteren Anspruch „verkauft“.
Eine klagsweise Durchsetzung ist wegen des ungleich größeren finanziellen Backgrounds der Banken oder der großen Vermögensberatungsgesellschaften nicht nur mühsam, sondern auch mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
Hier hilft ein Prozessfinanzierer: Sie zahlen keine Kosten, und zwar weder an den eigenen Anwalt, an den Prozessgegner noch an das Gericht bzw Sachverständige. Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer den mit diesem vereinbarten Anteil vom Erfolg.